Abtreibung und die Situation in der Schweiz

Auf hellblauen Hintergrund steht in pink gross "My Body My Choice", im unteren Bereich des Bilds ist ein nackter blauer Körper zu sehen, wie er liegt. Die Perspektive auf den Körper ist so gewählt, als sei die Sicht vom Kopf der liegenden Person aus, als ob der zu sehende Körper der eigene ist.

Abtreibung und die Situation in der Schweiz

Rechtliche und finanzielle Lage von Schwangerschaftsabbrüchen in der Schweiz

Nachdem in der Schweiz der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen lange kompliziert und kantonal geregelt war, trat 2002 nach einer Volksabstimmung endlich die sogenannte «Fristenregelung» in Kraft. Diese erlaubt einen straffreien und sicheren Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche für Menschen, die einen geregelten Aufenthaltsstatus haben, über eine Krankenversicherung verfügen und zudem 700 bis 3‘000 Franken bezahlen können (je nach Kanton und Höhe des festgelegten Selbstbehaltes).

Nach der 12. Woche kann bei einer «schweren seelischen Notlage» ein Schwangerschaftsabbruch durch die behandelnde Ärzt*in ohne Zweitmeinung vorgenommen werden. Dies wird jedoch von Institutionen häufig restriktiver angewendet und es wird oft eine psychiatrische Begutachtung verlangt oder sogar Rücksprache mit der Kantonsärzt*in genommen.

Recht auf Beratung

Schwangere Personen haben zudem das Anrecht auf eine kostenlose und vertrauliche Beratung durch Fachstellen für sexuelle Gesundheit, diese befinden sich jedoch mehrheitlich in grösseren Städten. Und Kantone wie Obwalden, Nidwalden, Appenzell Ausser- und Innerrhoden verfügen über gar keine Beratungsstellen, was die Zugänglichkeit für Menschen deutlich vermindert, welche in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Personen unter 18 Jahren können ohne Wissen oder Einwilligung der Eltern eine Schwangerschaft abbrechen. Wenn du jedoch unter 16 Jahre bist, ist ein Beratungsgespräch bei einer auf Jugendliche spezialisierte Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit zwingend. Und auch wenn alle Spitäler verpflichtet sind, eine gynäkologische Abteilung zu haben, die Schwangerschaftsabbrüche anbietet, variiert die Qualität und das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen lokal stark

Ein langer Kampf für Selbstbestimmung und Autonomie

In der Schweiz wurde erstmals 1919 eine Fristenlösung im Grossen Rat von Basel diskutiert, zuerst angenommen und dann abgelehnt. 23 Jahre später mit dem Inkrafttreten des Strafgesetzbuches wurden sogenannte «therapeutische» Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe verboten und einzig medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche galten als legal. Erst 1975 wurde die erste «Initiative für eine Fristenlösung», die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche verlangt, eingereicht und knapp mit 51.7% Nein-Stimmen abgelehnt. Darauf folgten mehrere Initiativen in den 80-er und 90-er Jahren, die entweder für eine Fristenlösung kämpften, oder jede Form von Schwangerschaftsabbruch verbieten wollten. 2001 wurde die «Fristenregelung» endlich vom Ständerat und Nationalrat angenommen, woraufhin die CVP und Abtreibungssgegner*innen das Referendum ergriffen und die Stimmbevölkerung 2002 mit 72.2% Ja-Stimmen die «Fristenregelung» klar annahm.

Und auch noch über 10 Jahre nach der Annahme der «Fristenregelung» wurde dieses Recht angegriffen in der Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache», die unter dem heuchlerischen Vorwand die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien senken zu wollen, Schwangerschaftsabbrüche aus der Grundversicherung streichen wollte. Schlussendlich wurde die Initiative mit 69.8% Nein-Stimmen klar abgelehnt und setzte ein starkes Zeichen und eine breite Unterstützung der Deckung von Schwangerschaftsabbrüchen durch  die Grundversicherung. Denn Einschränkungen des Zuganges zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen haben noch nie zu weniger Schwangerschaftsabbrüchen geführt, sondern zu mehr Schwangerschaftsabbrüchen unter gefährlichen Bedingungen. Und wieder einmal wurden durch diese Initiative bewusst Menschen, die über weniger finanzielle Mittel verfügen, gefährdet und diskriminiert.

Dies zeigt der unermüdliche und lange Kampf von Feminist*innen, frei über unsere Körper bestimmen zu können und macht es fundamental diese Errungenschaften zu verteidigen und gegen alle Angriffe auf unsere Autonomie und Selbstbestimmung anzukämpfen.

Mehr unter Infobroschüre zur Gegenmobilisierung

Treffpunkt zur Gegendemo am 19. September um 12 Uhr, Stadtpark Winterthur

Kontakt: info@frauenstreikzuerich.ch

574 814 Frauen*streik / feministischer Streik
Suche...