Was ist mit Menschen, die sich nicht frei bewegen können?

Auf gelben Hintergrund steht in blau gross "My Body My Choice", im unteren Bereich des Bilds ist ein nackter blauer Körper zu sehen, wie er liegt. Die Perspektive auf den Körper ist so gewählt, als sei die Sicht vom Kopf der liegenden Person aus, als ob der zu sehende Körper der eigene ist.

Was ist mit Menschen, die sich nicht frei bewegen können?

Wir fordern, nicht nur, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht verboten werden, sondern auch dass Schwangerschaftsabbrüche besser zugänglich sind. Selbstverständlich nicht, damit mehr abgetrieben würde, sondern damit Menschen sich freier von ökonomischer Situation und Position in der Gesellschaft für oder gegen Kinder, für oder gegen eine Abtreibung entscheiden können.

Die Situation dreier Menschengruppen, die speziell in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind und von bestimmten Institutionen stark fremdbestimmt werden, wollen wir hier beleuchten. Schwangere im Asylverfahren, Gefängnis und in prekären Gruppen:

Schwanger im Asylverfahren

Wie sieht die Situation für Familien und Schwangere in Asylzentren oder Ausschaffungsgefängnissen aus? Schwangere Personen werden in Asylunterkünften auch in der Schweiz oft nur unzureichend versorgt. Einerseits leben Personen, die im Asylverfahren stecken, oft auf äusserst engem Raum zusammen. Viele von ihnen sind psychisch traumatisiert und leiden zugleich unter der Ungewissheit über den Ausgang ihres Asylverfahrens.

In der Schweiz haben Menschen im Asylverfahren das Recht auf medizinische Basisversorgung, dürfen aber nicht von sich aus einen Arzt oder ein Spital aufsuchen, wenn sie es brauchen. Denn abgesehen von absoluten Notfällen, muss zuerst eine Kostengutsprache beim zuständigen Sozialdienst beantragt werden.

Vorläufig Aufgenommene und Flüchtende müssen sich, wie die gesamte Schweizer Bevölkerung, bei einer Krankenkasse grundversichern. Bei Asylsuchenden, deren Gesuch abgewiesen wurde, müssen die Kantone sie im Prinzip versichern, was jedoch nicht überall der Fall ist. Dies bedeutet auch, dass nur bei dringenden medizinischen und zahnmedizinischen Behandlungen Unterstützung gewährt wird – was nun als dringend gilt scheint wiederum subjektiv.

Aktuell dürfen in der Schweiz geflüchtete schwangere Menschen bis in die 32. Schwangerschaftswoche, in Administrativhaft genommen, also in Ausschaffungshaft gesteckt werden und ausgeschafft werden. Ob sich alle Kantone gleich daran halten, ist unklar.

Aufgrund der COVID-19 Pandemie sind Ausschaffungen zwar gestoppt, doch laut Amnesty International können durch die Notstandssituation keine fairen Asylverfahren mehr garantiert werden.

Schwanger im Gefängnis

Inhaftierte FTIQ werden aufgrund ihrer Geschlechter ebenfalls diskriminiert. Abgesehen davon, dass viele Transfrauen in sogenannte „Männergefängnisse“ gesteckt werden und umgekehrt, gibt es für Frauen in Gefängnissen weniger Beschäftigungsmöglichkeiten als für Männer. Sie dürfen nur zweimal die Woche duschen und auch Schwangere dürften sich kaum bewegen. Diese würden zwar im Bereich des Möglichen betreut, in Erfahrungsberichten erzählten ehemals inhaftierter Frauen jedoch wie sie hilflos Inhaftierten in benachbarten Zellen beim Gebären zuhören mussten, ohne dass den Gebärenden Hilfe geleistet wurde.

Hinzu kommt, dass Meschen in Gefängnissen durch die aktuelle Pandemie besonders gefährdet sind, weil sie auf engstem Raum miteinander leben. Wenn medizinische Unterstützung und auch die Unterstützung schwangerer Personen fehlt, dann schützt ein Abtreibungsverbot keine Leben.

Schwanger in einer prekären Gruppe

Für Menschen, die in Armut leben, obdachlos sind oder ohne gültigen Aufenthaltsstatus, also als Sans-Papiers in der Schweiz leben, ist es schwieriger, Zugang zu Präventivmassnahmen wie z.B. gratis Verhütung und medizinischer Versorgung zu erhalten. Oft fehlt die Information darüber, wo Hilfe geholt werden kann oder wo Anlaufstellen sind. Zuletzt ist es aber auch eine Geldfrage: Kann diese Person in der kurzen verbleibenden Zeit die nötigen finanziellen Mittel für den nötigen medizinischen Eingriff aufwenden?

Während in der Schweiz eine Krankenkassenpflicht für alle gilt und die Abtreibungsfinanzierung in der Grundfinanzierung enthalten ist, haben Sans Papiers z.B. meist keine Krankenkasse und haben somit, falls das Geld fehlt, eine Abtreibung vollständig selber zu berappen und keine Möglichkeit, eine Schwangerschaft zu beenden, wenn sie keine Kinder zur Welt bringen wollen.

Wir fordern deshalb nicht nur, dass Abtreibungen nicht verboten werden, sondern auch, dass sie für alle zugänglich werden.

„Abtreibung muss als normaler Bestandteil der Frauengesundheit gesehen werden.“ Sarah Diehl (feministische Pro-Choice Aktivistin, Autorin und Publizistin)

Abtreibungsmöglichkeit für Alle! Das soll nicht durch fehlend finanzielle Mittel oder aufgrund hindernden Lebensumständen verweigert werden.

Dazu gehört aber auch, Verhütungsmöglichkeiten unabhängig von der finanziellen Lage zugänglich zu machen und Aufklärungsarbeit bezüglich konsensuellem Geschlechtsverkehr in all seinen Facetten, inklusive sexuell übertragbarer Krankheiten, Verhütungsmöglichkeiten etc. voranzutreiben und emanzipatorisch zu gestalten.

Allen Gesellschaftsgruppen müssen entsprechende Informationen zur Verfügung stehen. Viele fundamentalistische Gruppen, die ein Abtreibungsverbot fordern, kämpfen jedoch auch gegen Sexualkundeunterricht und gegen besser verfügbare Verhütungsmöglichkeiten. Damit tragen sie selber zur Entstehung ungewollter Schwangerschaften bei, die wiederum einen Schwangerschaftsabbruch nötig machen können.

Mehr unter Infobroschüre zur Gegenmobilisierung

Treffpunkt zur Gegendemo am 19. September um 12 Uhr, Stadtpark Winterthur

Kontakt: info@frauenstreikzuerich.ch

576 816 Frauen*streik / feministischer Streik
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